Schutzdienst (Abteilung "C" gemäß IGP*)
In dieser Sparte werden die Attribute Trieb, Selbstsicherheit und Belastbarkeit in Verbindung mit absolutem Gehorsam des Hundes abgefragt und bei einer Prüfung entsprechend bewertet.
Der "Schutzdienst" verlangt guten Gehorsam unter Belastung.
Gerade in diesem Übungsteil wird der Hund sehr stark belastet, da er aus Reizsituationen sofort wieder zurück in das gehorsame Verhalten gerufen wird.
Der Hund soll hier einen Scheintäter auffinden, dies mit Verbellen dem Hundeführer anzeigen und in verschiedenen Situationen die Flucht- oder Angriffsversuche des Scheintäters durch Zufassen im Schutzärmel verhindern. Auf Hörzeichen hat der Hund unmittelbar loszulassen.
Ein Hund, der die Hörzeichen des Hundeführers nicht befolgt, kann hier nicht bestehen.
Dem Schutzdienst haftet gelegentlich immer noch das Vorurteil an, dass die Hunde "scharf" gemacht würden. Es ist aber festzuhalten, dass er den Hund eben nicht gefährlich macht , sondern das Gegenteil erreicht wird. Man kann im Hundesport gar keinen aggressiven Hund gebrauchen, denn die IGP-Ausbildung hat das Ziel, einen Hund in reizstarken Situationen durch Hörzeichen unter Kontrolle zu halten.
Schutzhunde (IGP-Hunde) sollten immer als Sportpartner gesehen werden, die lediglich lernen ihre Beute (Schutzärmel=Spielzeug) festzuhalten. In dem Fall ist die Beute der Schutzärmel, welchen der Hund im Prinzip als Spielzeug betrachtet. Hundebesitzer, die durch “Scharfmachen“ ihrer Hunde ihr Ego aufbauen möchten, sind im Hundesport fehl am Platz.
Spaß und Freude bei Mensch und Hund stehen hier im Vordergrund.
* Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung